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   LG Kiel, 10.01.2002 - 8 S 148/01   

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LG Kiel, 10.01.2002 - 8 S 148/01 (https://dejure.org/2002,19680)
LG Kiel, Entscheidung vom 10.01.2002 - 8 S 148/01 (https://dejure.org/2002,19680)
LG Kiel, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 8 S 148/01 (https://dejure.org/2002,19680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Betreuungspauschale; Verknüpfung von Mietvertrag und Mieterbetreuungsvertrag; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf das Betreute Wohnen; Isolierte Kündigung eines mit einem Mietvertrag verknüpften Betreuungsvertrags; Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Betreutes Wohnen" ist nur als Kombination von Miete und Betreuung zu haben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

    Auszug aus LG Kiel, 10.01.2002 - 8 S 148/01
    Ein einheitliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn mehrere an sich selbständige Vereinbarungen durch den erklärten Willen der Beteiligten derart miteinander verbunden werden, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängen soll (BGH, NJW 1976, 1931, 1932) [BGH 30.04.1976 - V ZR 143/74] .
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 10.01.2002 - 8 S 148/01
    Dabei genügt bereits der Einheitlichkeitswille einer Partei, wenn er für die andere erkennbar war und von ihr gebilligt oder hingenommen worden ist (BGH a.a.O; MDR 1971, 468; Palandt-Heinrichs, 60. Aufl. 2001, Einf. v. § 305 BGB Rn.16).
  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 167/05

    Sittenwidrigkeit der Verknüpfung von Miet- und Servicevertrag im betreuten Wohnen

    Die Einschränkung des Kündigungsrechts benachteiligte die Beklagte indessen nicht unangemessen (vgl. LG Kiel WuM 2003, 572, 573; a.A. Wiek in Hannemann/Wiek, Handbuch des Mietrechts 2. Aufl. 2003 S. 1246).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

    Angesichts dessen, dass nach der Anlage zum Mietvertrag die Wohnung aber nur im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag des "ASB" vermietet wird und die Verträge nur gemeinsam abgeschlossen/gekündigt werden können, dürfte es sich beim Mietvertrag und Betreuungsvertrag um ein einheitliches Rechtsgeschäft handeln (vgl. z.B. Urteil des Landgerichts Kiel vom 10. Januar 2002 - 8 S 148/01 - abgedruckt in Juris); beide Verträge dürften eine rechtliche Einheit bilden.
  • BFH, 03.07.2008 - V B 43/07

    Keine Revisionszulassung wegen Fehlern des FG bei der Auslegung und Anwendung

    Soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Landgerichts (LG) Kiel vom 10. Januar 2002 8 S 148/01, des LG Freiburg vom 5. Juni 2003 3 S 333/02 und vom Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2003 VIII ZR 187/03 geltend macht, fehlt es schon daran, dass die Klägerin nicht, wie erforderlich, tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719; in BFH/NV 2007, 69).
  • AG Rendsburg, 09.03.2001 - 11 C 480/00

    Rechtsfragen zum "Betreuten Wohnen"

    Anmerkung: Das LG Kiel hat mit Urteil vom 10.1.2002, Aktenzeichen 8 S 148/01 die Auffassung des Amtsgerichts zum obigen Leitsatz 1 bestätigt.
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